Wenn Liebe nicht bleibt…

von Gastautorin: Heike Dahmen-Lösche

Wenn Liebe nicht bleibt…

Heike Dahmen-Lösche

Rechtsanwältin

Die Scheidungsrate steigt immer weiter an. Auffällig dabei ist, dass viele Ehen bereits nach kurzer Zeit geschieden werden. Viele überstehen nicht einmal das 5. Jahr. Der Grund? Die meisten Eheleute gehen oftmals mit einer zu hohen Erwartungshaltung in die Ehe. Lässt dann die erste Verliebtheit nach und schleicht sich die Gewohnheit ein, trennen sich die Paare im Glauben, schon bald eine bessere Partnerschaft finden zu können.

Häufig scheitern die Ehen sogar schon im ersten Jahr, nach der Geburt eines Kindes. Viele Paare können mit der veränderten Situation nicht umgehen, gerade, weil in dieser Zeit die eigenen Bedürfnisse deutlich zurückgestellt werden müssen. Kommen dann noch Arbeitslosigkeit, Geldsorgen und Krankheit hinzu, ist die Trennung vorprogrammiert.

Nun gilt es Regelungen z.B. für den Kindes- und Ehegatten-Unterhalt sowie den Hausrat zu treffen. Wenn Vermögen vorhanden ist, ist zu überlegen wie dieses aufgeteilt wird. Es muss geregelt werden wer in dem gemeinsamen Haus wohnen bleibt, ob das Haus gehalten werden kann oder ob die Immobilie verkauft werden muss.

Aus unserer Sicht ist es zweckmäßig und ratsam, die Folgen einer Scheidung einvernehmlich zu regeln

Leben die Eheleute in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, ist der Zugewinn zu regeln. Dies bedeutet, dass derjenige an den anderen Ehepartner einen Zugewinnausgleich zu zahlen hat, der in der Ehe einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat.

Kommt es zur Scheidung, ist auch der Versorgungsausgleich zu regeln. Dabei geht es um die Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand. Sollte ein Ehegatte allerdings die Durchführung des Versorgungsausgleichs beanspruchen, ist es ohne weiteres möglich, mit dem Scheidungsverfahren den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs zu stellen. Grundsätzlich werden die Rentenanwartschaften der Eheleute jeweils geteilt.

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Letztendlich ist auch der Hausrat aufzuteilen. Dies geschieht nach sogenanntem billigem Ermessen. Unsere Expertin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Heike Dahmen-Lösche, rät aus Kosten- und Zeitgründen zu einer außergerichtlichen notariellen Einigung.

Die Rechtsanwältinnen Heike Dahmen-Lösche  und Julia Ehm beraten in ihrer Kanzlei für Familien- und Erbrecht mit Standorten in Düsseldorf und Duisburg, sowie in der Kanzlei Gerboth und Partner in Palma (Mallorca) zu allen Fragen rund um das Familien- und Erbrecht.

Heike Dahmen-Lösche und Julia Ehm sind Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Mediatoren

Die Expertinnen unterstützen die Ratsuchenden in der emotional und wirtschaftlich schwierigen Lebenssituation bei Trennung, Scheidung und im Todesfall. Auch im Hinblick auf eine zu schließende Ehe sind oft viele juristische Fragen zu klären. Die Rechtsanwälte sind bundesweit tätig und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beratung in der Nähe Ihres Wohnortes oder online in Anspruch zu nehmen.

Stand: Februar 2024

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